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            <title>SITZUNG BAG FRIEDEN &amp; INTERNATIONALES | 11. - 12.02.2022: Anträge</title>
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                <title>SITZUNG BAG FRIEDEN &amp; INTERNATIONALES | 11. - 12.02.2022: Anträge</title>
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                        <title>KO3: Winfried Nachtwei</title>
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                        <author>Winfried Nachtwei</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Feb 2022 15:55:58 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>WV2: Marcel Ernst</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/marcel-ernst-39755</link>
                        <author>Vorschlag Sprecher*innenteam</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Feb 2022 14:48:59 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>WV1: Asena Baykal</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/asena-baykal-32471</link>
                        <author>Vorschlag Sprecher*innenteam</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/asena-baykal-32471</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Feb 2022 14:48:25 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>STF1: Inga Carry</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/inga-carry-3</link>
                        <author>Inga Carry</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/inga-carry-3</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/bagfrieden-02-2022/inga-carry-3/embeddedpdf?file=%2Fbagfrieden-02-2022%2Finga-carry-3%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18222"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Feb 2022 12:48:28 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4NEU2: Zivile Konfliktbearbeitung als Weg aus der Russland-Ukraine-Krise</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/zivile-konfliktbearbeitung-als-weg-aus-der-russland-ukraine-krise-48923</link>
                        <author>Karl-Wilhelm Koch, Ursula Hertel-Lenz, Johanna Wolf de Tafur, Sebastian Stölting</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/zivile-konfliktbearbeitung-als-weg-aus-der-russland-ukraine-krise-48923</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Lage in der Ukraine und zwischen Russland und der Ukraine beziehungsweise auch zwischen Russland und den westlichen Staaten ist extrem angespannt und verändert sich beinah täglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG Frieden und Internationales betont die Notwendigkeit, die aktuell zugespitzte Krise zwischen Russland und der Ukraine durch zivile Konfliktbearbeitung zu lösen, damit der Gefahr eines Krieges – und im schlimmsten Fall einer atomaren Eskalation – entgegengewirkt werden kann.<br><br>
Die BAG unterstützt insbesondere die Position von Außenministerin Annalena Baerbock, dass Dialog der einzige Ausweg aus dieser Krise ist und deutsche Waffenlieferungen an die Ukraine abgelehnt werden. Denn Deutschland soll bei der politischen Entschärfung von Konflikten und in der zivilen Konfliktbearbeitung eine treibende Kraft sein. Dazu stehen wir Seite an Seite mit unseren europäischen Partnern und setzen uns im Rahmen sowohl der EU als auch der OSZE für stärkere Zusammenarbeit und Deeskalation des Konfliktes ein.<br><br>
Ziel muss es sein, in Frieden und Sicherheit im gemeinsamen Haus Europa zusammenzuleben, zu dem auch Russland gehört. Das Fundament dabei ist die Souveränität jedes einzelnen Staates und der Verzicht auf Androhung und Anwendung von Gewalt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das SprecherInnen-Team wird aufgefordert für die nächste BAG-Sitzung eine inhaltliche Debatte mit Input externer ExpertInnen zu organisieren und hierbei ein für alle BAG-Mitglieder partizipatives Veranstaltungsformat zu wählen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Einigungsantrag des A4NEU sowie zugehöriger Änderungsanträge:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>A4NEU: <a href="https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ukraine-deeskalieren-und-stabilisieren-antrag-von-karl-wilhelm-koch-48223">https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ukraine-deeskalieren-und-stabilisieren-antrag-von-karl-wilhelm-koch-48223</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ä1: <a href="https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ukraine-deeskalieren-und-stabilisieren-antrag-von-karl-wilhelm-koch-48223/54209">https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ukraine-deeskalieren-und-stabilisieren-antrag-von-karl-wilhelm-koch-48223/54209</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ä2: <a href="https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ukraine-deeskalieren-und-stabilisieren-antrag-von-karl-wilhelm-koch-48223/54219">https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ukraine-deeskalieren-und-stabilisieren-antrag-von-karl-wilhelm-koch-48223/54219</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Feb 2022 11:01:54 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4NEU: UKRAINE: DEESKALIEREN UND STABILISIEREN (ehem. Antrag A02 von Karl-Wilhelm Koch an die BDK)</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ukraine-deeskalieren-und-stabilisieren-antrag-von-karl-wilhelm-koch-48223</link>
                        <author>Karl-Wilhelm Koch,  Ursula Hertel-Lenz</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ukraine-deeskalieren-und-stabilisieren-antrag-von-karl-wilhelm-koch-48223</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anmerkung Admin vom 29.01.2021:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der vorliegende Antrag dient, mit Blick auf die Ablehnung auf der 47. BDK sowie die verbliebene Antragsfrist, nur als Diskussion- und Arbeitsgrundlage zum Weiterbearbeiten. <strong><em>Die Antragsteller*innen bitten ausdrücklich um Überarbeitung, Ergänzungs- und Streichungsvorschläge, um auf der Sitzung eine Stellungnahme der BAG zum Ukraine/Russland-Konflikt beraten und verabschieden zu können.</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong><em>Auf die Frist für Änderungsanträge wird ausdrücklich hingewiesen: 04.02.2022 23:59 Uhr</em></strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Lage im Russland/Ukraine-Konflikt verschärft sich seit Jahren, zuletzt mit stark<br>
zunehmendem Tempo. Mittlerweile besteht eine ernstzunehmende Kriegsgefahr, die im worst case atomar eskalieren kann. Keine Seite scheint zum Einlenken bereit, alle verschärfen ihre Rhetorik. Bündnis90/Die Grünen als Friedenspartei und aktueller Regierungspartner in Deutschland sieht sich aufgrund der aktuellen Lage mehr denn je in der Pflicht zu handeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG Frieden beschließt daher, die grünen Regierungsmitglieder, die BT- und EP-Fraktion und den Bundesvorstand um Initiierung bzw. Unterstützung des folgenden Vorgehens:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Initiierung (durch die deutsche Regierung) einer hochrangigen Konferenz auf der Grundlage der fortbestehenden Gültigkeit der Helsinki-Schlussakte 1975, der Charta von Paris 1990 und der Budapester Vereinbarung von 1994, die über das Ziel einer Revitalisierung der europäischen Sicherheitsarchitektur berät. Eine offenkundig unabdingbare Voraussetzung dafür ist, dass seitens der westlichen Regierungen die – tatsächlichen oder vermeintlichen – Sorgen der russischen Führung ernstgenommen werden, da andernfalls offenkundig keine Verhandlungen mit Russland möglich sind.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>auf die Bereitschaft aller in den Konflikt involvierten Regierungen einzuwirken, für die Dauer dieser Konferenz – und dafür wäre realistischerweise ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren anzusetzen – auf jede militärische Eskalation zu verzichten. Die deutsche Regierung wird sich auf westlicher Seite und gegenüber den ukrainischen Gesprächspartnern auf allen diplomatischen Kanälen dafür einsetzen. Die scharfe Überwachung und Einhaltung des Minsker Abkommens durch alle Seiten wird als unverzichtbar angesehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>hinzuwirken auf eine Bekräftigung der aktuellen Beschlusslage der NATO, dass eine Ost-Erweiterung gegenwärtig nicht auf der Tagesordnung steht – im Verständnis, dass eine solche nicht grundsätzlich auszuschließen ist, wie auch eine Mitgliedschaft Russlands nicht grundsätzlich auszuschließen wäre.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>das Betreiben einer Wiederbelebung des NATO-Russland-Dialogs auf politischer und militärischer Ebene ohne Konditionen. Dazu zählt auch ein Neuansatz für die europäische Rüstungskontrolle. Nach Wegfall für die Sicherheit Europas wesentlicher Vereinbarungen (INF-Vertrag, KSE-Vertrag, Vertrag über den offenen Himmel) ist es angesichts der russischen Truppenkonzentrationen an der Grenze zur Ukraine vordringlich, gezielt Maßnahmen zur Schaffung von mehr Transparenz, zur Förderung von Vertrauen durch Verstärkung von Kontakten auf politischen und militärischen Ebenen sowie zur Stabilisierung regionaler Konfliktsituationen zu vereinbaren. Auch Truppenverlegungen und Manöver der NATO in den osteuropäischen Ländern sind dabei einzubeziehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>das Erarbeiten weitergehender ökonomischer Kooperationsangebote an die Ukraine wie auch an Russland. Wirtschaftliche Zusammenarbeit könnte einen wichtigen Beitrag zu europäischer Stabilität leisten und zudem ein Anreiz für Russland zur Rückkehr zu einer kooperativen Politik gegenüber dem Westen sein. Diese Zusammenarbeit könnte vorrangig im Bereich des Klimaschutzes und des Ausbaus erneuerbarer Energie beginnen.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung folgt, s. a. LINK Ukraine-Papier</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="https://www.gruene-linke.de/wp-content/uploads/2021/12/Ukraine-Konflikt_15_12_21.pdf">https://www.gruene-linke.de/wp-content/uploads/2021/12/Ukraine-Konflikt_15_12_21.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diesen Antrag stelle ich mit Einverständnis des Autors Karl-Wilhelm Koch an die BAG.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 11 Feb 2022 21:39:28 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU2: Einrichtung eines Krisenraumes (Arbeitstitel) in der BAG Frieden Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/einrichtung-eines-krisenraumes-arbeitstitel-in-der-bag-frieden-inter-21002</link>
                        <author>David Baltzer</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/einrichtung-eines-krisenraumes-arbeitstitel-in-der-bag-frieden-inter-21002</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG möge beschliessen bei akuten neuen Krisen einen internen &#039;Krisenraum&#039; (Arbeitstitel)zu schaffen. Neben der Diskussion untereinander mögen dazu auch Parteiinterne wie externe ExpertInnen eingeladen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Allein in den letzten Monaten erlebten wir drei Grosskrisen: Übereilter Abzug des Westens aus Afghanistan, der organistorisches und humanitäres Versagen uA gegenüber den sog. Ortskräften deutlich gemacht hat. Die Not der Menschen an der polnischen und belarussischen Grenze wie auch das vermutlich rechtsbrüchige Handeln von uA Frontex. Und jetzt die Grosskrise im Spannungsfeld Ukraine Russland EU/Nato, der alle Bereiche unserer grünen Friedenspolitik herausfordert. Es wäre für unsere Kompetenz für uA nicht militärische Friedenspolitik seh gut, wenn wir nach innen und aussen Impulse setzen könnten und als BAG sichtbar sind.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 11 Feb 2022 20:34:50 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU: Einrichtung eines Krisenraumes (Arbeitstitel) in der BAG Frieden Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/motion/45381</link>
                        <author>David Baltzer</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/motion/45381</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG möge beschliessen bei akuten neuen Krisen einen internen &#039;Krisenraum&#039; (Arbeitstitel)zu schaffen. Neben der Diskussion untereinander mögen dazu auch Parteiinterne wie externe ExpertInnen eingeladen werden. Zur Diskussion in der BAG möge dafür ein Mailverteiler nur für das jeweilige Thema geschaffen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Allein in den letzten Monaten erlebten wir drei Grosskrisen: Übereilter Abzug des Westens aus Afghanistan, der organistorisches und humanitäres Versagen uA gegenüber den sog. Ortskräften deutlich gemacht hat. Die Not der Menschen an der polnischen und belarussischen Grenze wie auch das vermutlich rechtsbrüchige Handeln von uA Frontex. Und jetzt die Grosskrise im Spannungsfeld Ukraine Russland EU/Nato, der alle Bereiche unserer grünen Friedenspolitik herausfordert. Es wäre für unsere Kompetenz für uA nicht militärische Friedenspolitik seh gut, wenn wir nach innen und aussen Impulse setzen könnten und als BAG sichtbar sind.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 11 Feb 2022 20:31:47 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Grüne Friedenspolitik in der Aussendarstellung der Partei sichtbar machen</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/grune-friedenspolitik-in-der-aussendarstellung-der-partei-sichtbar-mac-24842</link>
                        <author>David Baltzer</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/grune-friedenspolitik-in-der-aussendarstellung-der-partei-sichtbar-mac-24842</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG bittet den Buvo, die Themen Friedenspolitik / Zivile Krisenprävention in der Aussenwahrnehmung unser Partei sichtbarer zu machen. Ein erster Schritt wäre, dass auf der grünen Hauptwebseite nicht nur die fünf Schlagworte: &quot;Ökologie Soziales Wirtschaft Demokratie Europa&quot; zu sehen sind, sondern auch das Thema &quot;Friedenspolitik&quot; (Arbeitstitel) sichtbarer verankert und als grünes Kernthema herausgestellt wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist zu erwarten das wir vor einer längeren Zeitspanne von weltweit Aussen- und Innenpolitischen Krisen stehen werden. Es ist auch zu erwarten, dass die alten Strukturen, die auf Dominanz und Militär setzen weiter die Agenda bestimmen werden. Um so mehr sind die Inhalte und Ideen grüner Friedenspolitik und Krisenprävention zu stärken und bekannt zu machen. Das auf der Webseite auf der ersten Seite sichtbar zu machen wäre ein erster Schritt. Ggf. wäre auch eine dem Buvo zugeordnete Person zu benennen die sozusagen AussenbotschafterIn für diese Themen werden könnte.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 11 Feb 2022 20:13:15 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>KF3: Ursula Hertel-Lenz</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ursula-hertel-lenz-38508</link>
                        <author>Ursula Hertel-Lenz</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ursula-hertel-lenz-38508</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/bagfrieden-02-2022/ursula-hertel-lenz-38508/embeddedpdf?file=%2Fbagfrieden-02-2022%2Fursula-hertel-lenz-38508%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18222"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 11 Feb 2022 16:45:44 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>KF2: Sarah Brockmeier </title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/sarah-brockmeier-62440</link>
                        <author>Sarah Brockmeier</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/sarah-brockmeier-62440</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/bagfrieden-02-2022/sarah-brockmeier-62440/embeddedpdf?file=%2Fbagfrieden-02-2022%2Fsarah-brockmeier-62440%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18222"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 11 Feb 2022 13:56:26 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>KO2: Ingo Henneberg</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ingo-henneberg-9835</link>
                        <author>Ingo Henneberg</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ingo-henneberg-9835</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/bagfrieden-02-2022/ingo-henneberg-9835/embeddedpdf?file=%2Fbagfrieden-02-2022%2Fingo-henneberg-9835%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18222"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 10 Feb 2022 23:38:17 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>KO1: Jan Schierkolk</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/jan-schierkolk-45846</link>
                        <author>Jan Schierkolk</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/jan-schierkolk-45846</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/bagfrieden-02-2022/jan-schierkolk-45846/embeddedpdf?file=%2Fbagfrieden-02-2022%2Fjan-schierkolk-45846%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18222"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 10 Feb 2022 16:41:37 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>STO1: Daniel Hecken</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/daniel-hecken-17685</link>
                        <author>Daniel Hecken</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/bagfrieden-02-2022/daniel-hecken-17685/embeddedpdf?file=%2Fbagfrieden-02-2022%2Fdaniel-hecken-17685%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18222"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 10 Feb 2022 15:55:49 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SO1: Ottmar von Holtz</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ottmar-von-holtz-34090</link>
                        <author>Ottmar von Holtz</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/ottmar-von-holtz-34090</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/bagfrieden-02-2022/ottmar-von-holtz-34090/embeddedpdf?file=%2Fbagfrieden-02-2022%2Fottmar-von-holtz-34090%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18222"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 07 Feb 2022 11:20:14 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SF1: Bewerbung von Melanie Müller (Sprecherin/Frauenplatz)</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/bewerbung-von-melanie-muller-sprecherin-frauenplatz-21635</link>
                        <author>Melanie Müller</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/bewerbung-von-melanie-muller-sprecherin-frauenplatz-21635</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/bagfrieden-02-2022/bewerbung-von-melanie-muller-sprecherin-frauenplatz-21635/embeddedpdf?file=%2Fbagfrieden-02-2022%2Fbewerbung-von-melanie-muller-sprecherin-frauenplatz-21635%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18222"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 05 Feb 2022 20:19:58 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>G1NEU2: Entwurf einer Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353</link>
                        <author>Daniel Hecken</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/entwurf-einer-geschaftsordnung-der-bag-frieden-internationales-15353</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;Die BAG nimmt den vorliegenden Entwurf einer Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales, mit den eingebrachten Änderungsanträgen (sofern zutreffend), zur Kenntnis. Das Sprecher*innenteam wird beauftragt, zur nächsten regulären Tagung eine beschlussfertige Version als Beschlussvorlage einzubringen.&quot;<br><br>
Ende Antragstext, Beginn Entwurf GO</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1</sup>Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien in den Themenbereichen Außenpolitik, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Sicherheits- und Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. <sup>2</sup>Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei, erschließt Fachwissen, leistet Netzwerkarbeit bei Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen und wirkt auch bei der Ansprache von Zielgruppen mit. <sup>3</sup>Die Arbeitsgrundlage und ihr Arbeitsrahmen ergeben sich aus § 18 der Satzung des Bundesverbandes sowie dem Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BAG-Statut); das Bundesfrauenstatut findet, mit Ausnahme § 1 Absatz 2 und soweit nichts anderes geregelt ist, ebenso wie das Statut für eine vielfältige Partei in der BAG Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Vielfalt ist ein Querschnittsthema für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die BAG und ihre Mitglieder setzen es sich zum Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt auch in der BAG beitragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer BAG abbilden. <sup>2</sup>Die angemessene Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen ist unser Ziel.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Wir setzen es uns zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische und antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht diskriminierend wirken. <sup>2</sup>Die Mitglieder der BAG setzen sich gemeinschaftlich für diese Ziele ein und arbeiten auch in ihren entsendenden Gremien daran mit, um die Vielfalt in der BAG zu erhöhen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Grundsätzlich sind in der BAG mindestens die Hälfte der Ämter, Plätze, Funktionen und Delegationen mit Frauen zu besetzen. <sup>2</sup>Für Plätze, die Frauen vorbehalten sind, können als Ersatz nur Frauen gewählt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Bei Einladungen und Referent*innen zu Veranstaltungen berücksichtigt die BAG, dass die eingeladenen Personen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. <sup>2</sup>Darüber hinaus sind die Veranstaltungen grundsätzlich barrierefrei zu gestalten sowie Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen. <sup>3</sup>Sie orientieren sich am Inklusionsleitfaden von Bündnis 90/Die Grünen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Mitglieder der BAG und Stimmrecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder bilden die BAG. <sup>2</sup>Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Sprecher*innenteams sowie der Kooptierten, die Entgegennahme der Berichte des Sprecher*innenteams, die Einbringung von Anträgen und Beschlussvorlagen sowie deren Beschlussfassung, die Beschlussfassung über die Änderung dieser Geschäftsordnung, die Beschlussfassung über die Auflösung der BAG sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung des Bundesverbandes, dem BAG-Statut oder dieser Geschäftsordnung ergeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die stimmberechtigten Mitglieder der BAG setzen sich gemäß § 5 BAG-Statut wie folgt zusammen:
<ol><li>bis zu 32 Delegierte der Landesverbände (2 pro Landesverband),</li><li>ein vom Bundesvorstand benanntes Bundesvorstandsmitglied,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Bundestagsfraktion,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Europaparlamentsfraktion,</li><li>bis zu zwei von ihr zu benennende Mitglieder der GRÜNEN JUGEND,</li><li>bis zu 16 Delegierte der Landtagsfraktionen (1 pro Landesverband),</li><li>jeweils ein Mitglied einer themenverwandten BAG, mit der eine einvernehmliche Kooperationsvereinbarung besteht,</li><li>bis zu sechs kooptierte Mitglieder (davon 2 stellvertretende Sprecher*innen),</li><li>dem Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Für die zeitgerechte Meldung der stimmberechtigten Mitglieder an den Bundesverband sind die entsendenden Gremien und Organe verantwortlich. <sup>2</sup>Es zählt die zum Beginn der jeweiligen Tagung durch den Bundesverband dem Sprecher*innenteam bereitgestellte Liste.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) der Landesverbände erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Ist eine Person zur gleichen Zeit von verschiedenen Gremien delegiert, oder in unterschiedlichen Rollen Teil der BAG, so besitzt sie nur einfaches Stimmrecht. <sup>2</sup>Zu Beginn der Tagung müssen Mehrfach-Delegierte dem Sprecher*innenteam mitteilen, in welcher Rolle sie von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, um die entsprechende Berücksichtigung von Ersatzdelegierten zu ermöglichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG geben keine öffentlichen Erklärungen in Bezug auf die BAG ab. <sup>2</sup>Lediglich das Sprecher*innenteam kann auf der Grundlage der Beschlüsse der BAG nach vorhergehender Absprache mit dem Bundesvorstand für die BAG öffentliche Erklärungen abgeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Gäste haben, sofern die BAG aus begründetem Anlass nichts anderes mit einer zwei-drittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschließt, grundsätzlich ein Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. <sup>2</sup>Sie können sowohl als Kooptierte als auch in das Sprecher*innenteam gewählt werden, sofern sie für letzteres die Voraussetzungen gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 erfüllen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Sprecher*innenteam</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Aufgaben und Pflichten des gleichberechtigten Sprecher*innenteams ergeben sich aus § 7 des BAG-Statuts und umfassen
<ol><li>die Koordination der Arbeit der BAG,</li><li>die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Tagungen,</li><li>die Ausführung der Beschlüsse der BAG,</li><li>die Vertretung der BAG gegenüber anderen Parteigremien,</li><li>die jährliche Erstellung einer Arbeitsplanung und eines Rechenschaftsberichtes und ihre Bekanntgabe gegenüber der BAG, dem Bundesvorstand und den anderen BAGen,</li><li>die mindestens einmal jährliche Berichterstattung über die Finanzen der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Ergänzend haben sie die Pflege von Onlineauftritten (z.B. Internetseite) sowie vorhandener Kommunikationswege (z.B. E-Mail Verteiler) sicherzustellen und, sofern etabliert, die Arbeitsgemeinschaften der BAG zu beaufsichtigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Das ehrenamtliche Sprecher*innenteam besteht aus zwei Sprecher*innen sowie zwei stellvertretenden Sprecher*innen. <sup>2</sup>Mit ihrer Wahl sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich in die BAG kooptiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die Sprecher*innen und Stellvertreter*innen werden gem. § 7 Absatz 2 und 3 von der BAG mindestquotiert für die Dauer von zwei Jahren, gewählt. <sup>2</sup>Mitglieder des Sprecher*innenteams können nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein; mit der Mitgliedschaft in der Partei endet auch die Mitgliedschaft im Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Scheidet ein Mitglied des Sprecher*innenteams vorzeitig aus, ist durch das verbleibende Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl anzusetzen. <sup>2</sup>Formal rückt beim Ausscheiden eine*r Sprecher*in ein*e Stellvertreter*in unter Berücksichtigung der Mindestquotierung auf den freigewordenen Platz auf. <sup>3</sup>Für den dann frei gewordenen Platz erfolgt die Wahl nur für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Kooptierte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Kooptierten werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert und ohne Stellvertreter*innen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Die Kooptierten müssen nicht Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein, dürfen jedoch auch keiner anderen Partei angehören; mit dem Beginn der Mitgliedschaft in einer anderen Partei endet auch das Mandat als Kooptierte*r. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eine*r Kooptierten durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Scheidet ein*e Kooptierte*r vorzeitig aus, ist durch das Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl anzusetzen. <sup>2</sup>Für den frei gewordenen Platz erfolgt die Wahl nur für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich Kooptierte. <sup>2</sup>Für sie gilt das Wahlverfahren gemäß § 7 Absatz 3 und 4.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Tagungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG tagt in der Regel drei- bis viermal öffentlich, mindestens aber zweimal pro Jahr. <sup>2</sup>Weitere Tagungen erfolgen auf Beschluss des Sprecher*innenteams, auf Verlangen von mindestens sechs stimmberechtigten BAG Mitgliedern aus mindestens sechs Landesverbänden oder nach Aufforderung durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. <sup>3</sup>Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Öffentlichkeit, etwa auf Parteiöffentlichkeit, kann von der BAG beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Tagungen werden durch das Sprecher*innenteam mit einer Frist von vier Wochen über den E-Mailverteiler der BAG und unter Angabe eines Tagesordnungsvorschlags einberufen. <sup>2</sup>Der Termin ist darüber hinaus mit gleicher Frist auf der BAG Internetseite bekanntzugeben. <sup>3</sup>Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Tagung beim Sprecher*innenteam in Textform eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. <sup>4</sup>Über Anträge zur Tagesordnung entscheidet die BAG mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>5</sup>Anträge, die eine Änderung dieser Geschäftsordnung, die Abwahl des Sprecher*innenteams oder seiner Mitglieder oder die Abwahl eines kooptierten Mitglieds zum Gegenstand haben, sind mit der Einladung zu versenden und bedürfen zur Annahme einer zwei-drittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>6</sup>Änderungsanträge zu vorgeschlagenen Geschäftsordnungsänderungen müssen dem Sprecher*innenteam wenigstens zwei Wochen vor der Tagung in Textform zugehen und sind von diesem unverzüglich den stimmberechtigten Mitgliedern zuzusenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die Tagungen der BAG finden nach Wahl des Sprecher*innenteams entweder in persönlicher Anwesenheit, als rein elektronische Konferenz oder als hybride Veranstaltung statt. <sup>2</sup>Die BAG ist beschlussfähig, wenn die Einladungsfrist zur Tagung eingehalten wurde und solange mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die Tagung wird durch die Sprecher*innen geleitet, die stellvertretenden Sprecher*innen führen das Protokoll. <sup>2</sup>Das Protokoll sowie alle Beschlüsse sind durch das Sprecher*innenteam im Anschluss allen stimmberechtigten Mitgliedern sowie dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeitnah per E-Mail zuzusenden. <sup>3</sup>Bei Beschlüssen muss ersichtlich sein, wie viele Landesverbände bei der Beschlussfassung vertreten waren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Mitglieder der BAG können während der Tagung Geschäftsordnungsanträge stellen, welche sofort zu behandeln sind und zu denen je eine Pro- und Kontrarede zugelassen sind. <sup>2</sup>Über sie entscheidet die BAG mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Es werden quotierte Redelisten in der Reihenfolge der Wortmeldungen geführt. <sup>2</sup>Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, ist die Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgeführt werden soll.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen wird im Voraus zeitlich und gegebenenfalls in Anzahl der pro und contra Beiträge ausgeglichen begrenzt. <sup>2</sup>Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig von den vorhandenen Wortmeldungen. Eine Verlängerung kann auf Antrag durch die Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Wahlverfahren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG wählt zur Durchführung von Personenwahlen eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in mit einfacher Mehrheit. <sup>2</sup>Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die Wahlen der Sprecher*innen und der stellvertretenden Sprecher*innen sind geheim. <sup>2</sup>Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>2</sup>Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>3</sup>Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit zwischen den beiden Bestplazierten des 2. Wahlgangs statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Wahlen für die Kooptierten können in einem Wahlgang erledigt werden. <sup>2</sup>Zur besseren Vertretung von Minderheiten kann dabei das Stimmrecht so geregelt werden, dass die Stimmzahl auf zwei Drittel der in einem Wahlgang zu wählenden Bewerber*innen beschränkt wird; bei einem derartigen Wahlverfahren ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die digitale Wahl ohne Schlussabstimmung per Briefwahl ist zulässig, da die BAG kein Parteiorgan im Sinne §12 der Satzung von BÜNSNIS 90/DIE GRÜNEN ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Alle Kandidat*innen erhalten in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen die Möglichkeit zur mündlichen Vorstellung in bis zu drei Minuten. <sup>2</sup>Im Anschluss an die Vorstellung sind jeweils bis zu zwei mindestquotierte Fragen an die Kandidat*innen möglich. <sup>3</sup>Zu deren Beantwortung stehen bis zu zwei Minuten zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Für rein digitale oder hybride Tagungen, bei denen Personenwahlen erforderlich sind, gibt sich die BAG eine Wahlordnung, die durch das Sprecher*innenteam als Antrag fristgerecht einzubringen und durch die BAG zu beschließen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Anträge und Beschlussvorlagen sind von den Antragsteller*innen so rechtzeitig an das Sprecher*innenteam zu versenden, dass diese spätestens zwei Wochen vor der Tagung in geeigneter Weise der BAG bekanntgeben werden können. <sup>2</sup>Änderungsanträge sind spätestens eine Woche vor der Tagung in geeigneter Weise einzureichen. <sup>3</sup>Sofern verwendet, ist die fristgerechte Einstellung bei Antragsgrün ausreichend. <sup>4</sup>Können diese Fristen in dringenden Fällen nicht eingehalten werden, sind Dringlichkeitsanträge jederzeit möglich. <sup>5</sup>Die BAG entscheidet mit absoluter Mehrheit über das weitere Verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Beschlüsse sind innerhalb von zwei Wochen nach der Tagung über den E-Mailverteiler der BAG zu verteilen und auf der Internetseite der BAG zu veröffentlichen, sowie den betroffenen Gremien zugänglich zu machen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. <sup>2</sup>Minderheitenvoten sind dem Protokoll beizufügen. <sup>3</sup>Rückholanträge bedürfen einer zwei-drittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG verfügt im Rahmen des Haushalts der Bundespartei über ein eigenes, jährliches Finanzbudget zur Erfüllung ihrer Aufgaben. <sup>2</sup>Das Sprecher*innenteam verwaltet das Budget im Rahmen der Beschlüsse der BAG und ist gegenüber der BAG gem. § 3 Absatz 2 Rechenschaft schuldig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der BAG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Aus dem BAG-Budget werden die Tagungskosten der BAG (z.B. angemessene Aufwandsentschädigungen für Referent*innen, Reise- und Übernachtungskosten der BAG-Sprecher*innen und im Auftrag der BAG reisender Mitglieder) sowie Kosten der digitalen Kommunikation (z.B. Internetseite, E-Mailverteiler, Softwarelizenzen) bestritten. <sup>2</sup>Kosten für Kooptierte werden erstattet, sofern der Haushalt der BAG das zulässt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Arbeitsgemeinschaften</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Zur Unterstützung der programmatischen und inhaltlichen Arbeit der BAG können, in Absprache mit dem Sprecher*innenteam, Arbeitsgemeinschaften (AGen) mit Schwerpunktthemen im Aufgabenbereich der BAG gebildet werden. <sup>2</sup>Durch die Bündelung von themenspezifischer Expertise und Interessen sowie die Einbindung externer Expert*innen, sollen sie ausgeglichene Positionen entwickeln und Beschlussvorlagen vorbereiten, die der Vielfalt der stimmberechtigten Mitglieder der BAG Rechnung tragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG können die Gründung einer AG jederzeit vorschlagen und sprechen die Einrichtung mit dem Sprecher*innenteam ab. <sup>2</sup>Die AGen stehen grundsätzlich allen Interessierten offen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die AGen werden von jeweils zwei Personen aus dem Kreis der BAG koordiniert. <sup>2</sup>Sie werden in Absprache mit dem Sprecher*innenteam benannt und nicht durch die BAG gewählt. <sup>3</sup>Sie üben damit auch keine Sprecher*innenfunktion aus, sondern handeln ausschließlich in Absprache mit dem gewählten Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die AGen dienen der internen Unterstützung der BAG und haben keinen Auftrag zur Kommunikation über die BAG hinaus, mit Ausnahme von Terminabsprachen für externe Expert*innen. <sup>2</sup>Den Koordinator*innen der AGen wird ein E-Mailverteiler bereitgestellt, der durch diese selbst zu administrieren sowie zu moderieren und nur für interne Zwecke zu verwenden ist. <sup>3</sup>Für die Verteilerkommunikation der AGen ist die Kommunikationsstrategie der BAG bindend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Datenschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jede*r, der mit personenbezogenen Daten Umgang hat (z.B. Sprecher*innenteam und ggf. Koordinator*innen der AGen), muss bei der Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit Kenntnisse über die Grundzüge des Datenschutzes und die spezifischen Regelungen erwerben und anschließend schriftlich eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Jede Person darf nur solche Daten verarbeiten, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung erforderlich sind (Berechtigungskonzept).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Um die Vorschriften der DS-GVO zu realisieren, muss im Rahmen der Weisungsgebundenheit jede Person alle organisatorischen Maßnahmen beachten, die in Form von Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert sind. Sie muss sich regelmäßig über Neuerungen in diesem Bereich informieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Weiterhin hat jede Person die Pflicht, in Fragen des Datenschutzes mit der*m betriebliche*n Datenschutzbeauftragte*n zusammenzuarbeiten und sie/ihn über Probleme in Zusammenhang mit dem Datenschutz zu unterrichten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Jede Person muss über das Ende ihrer/seiner Aufgabe in der BAG hinaus die Vertraulichkeit wahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tritt am Tag ihrer Beschlussfassung vorläufig in Kraft und ist dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussfassung vorzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Vorhandene Beschlüsse der BAG verlieren mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung, sofern sie inhaltlich betroffen sind oder dieser widersprechen, ihre Gültigkeit in Gänze.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vorliegende Geschäftsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden &amp; Internationales wurde durch ihre Mitglieder auf der Tagung vom XX.XX.2022 angenommen. Sie wurde weitergehend nach Vorlage in der hiesigen Form und unverändert durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am XX.XX.2022 beschlossen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gem. BAG-Satut können sich die Bundesarbeitsgemeinschaften Geschäftsordnungen für ihre Tagungen geben, die vom Bundesvorstand beschlossen werden. Auf dieser Basis wird der vorliegende Entwurf einer Geschäftsordnung für die BAG für die Weiterentwicklung zur nächsten Tagung eingebracht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese bündelt die unterschiedlichen Bestimmungen im Regelungsbereich der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ergänzender Statuten und Regelungen. Dabei werden deren Anwendung auf die BAG Frieden &amp; Internationales übertragen, da sich dies nicht in allen Punkten zwangläufig aus dem BAG Statut ergibt, sowie durch die vorhande Beschlusslage der BAG ergänzt. Sie bietet dem Sprecher*innenteam, als auch den Mitgliedern der BAG, Handlungssicherheit und kann Ausgangspunkt für weitere ergänzende Regelungen sein, sofern erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die BAG Frieden &amp; Internationales folgt damit auch anderen BAGen, die sich entsprechende Geschäftsordnungen gegeben haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der vorliegende Entwurf wurde im Sprecher*innenteam mitgeprüft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Bezüge:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grüne Regeln (Satzung, Frauenstatut, Vielfaltsstatut), Stand vom 05.07.2021; <a href="https://cms">https://cms</a><a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf">.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aktualisiert 15. - 17. November 2019; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geschäftsordnung der Bundesversammlungen, aktualisiert 20. - 22. November 2015; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; <a href="https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%20Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907">https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%20Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 05 Feb 2022 00:16:44 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>W1NEU: Wahlordnung für die Sitzung vom 11. - 12.02.2022</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/wahlordnung-fur-die-sitzung-vom-11-12-02-2022-63953</link>
                        <author>Sprecher*innenteam BAG Frieden &amp; Internationales</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/wahlordnung-fur-die-sitzung-vom-11-12-02-2022-63953</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Anwendungsbereich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Wahlordnung bezieht sich auf die digitalen Personenwahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden &amp; Internationales auf ihrer Sitzung vom 11. - 12.02.2022.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die BAG wählt hierbei die beiden Positionen der Sprecher*innen (quotiert), die beiden Positionen der stellvertretenden Sprecher*innen (quotiert) – deren Position laut Beschluss der BAG-Sitzung in Mainz am 23.2.2020 mit jeweils einem Kooptiertenplatz verbunden ist – sowie vier Positionen als Kooptierte (quotiert).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die wahlberechtigten Mitglieder der BAG treffen mit Hilfe eines digitalen Abstimmungstools (<a href="https://abstimmung.netzbegruenung.de/">https://abstimmung.netzbegruenung.de/</a>) eine abschließende Entscheidung über die Personenwahl, der satzungsgemäß keine Briefabstimmung zur einfachen Schlussabstimmung folgt. <sup>2</sup>Im Fall technischer Probleme, kann die Versammlung ein anderes Verfahren mit absoluter Mehrheit beschließen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§2 Durchführung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG wählt eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in. <sup>2</sup>Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder, die zum Beginn der Sitzung der Bundesgeschäftsstelle entsprechend gemeldet <strong><span class="underline">und</span></strong> von dieser in der zentralen Liste der Stimmberechtigten erfasst wurden. <sup>2</sup>Ersatzdelegierte sind nur wahlberechtigt, wenn Ihnen das Stimmrecht ordnungsgemäß übertragen wurde.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Mit Aufruf durch die Wahlleitung ist der Wahlgang eröffnet und den Wahlberechtigten ist eine angemessene Zeit für die digitale Stimmabgabe einzuräumen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die Wahlen der Sprecher*innen und der stellvertretenden Sprecher*innen sind geheim. <sup>2</sup>Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>2</sup>Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>3</sup>Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit zwischen den beiden Bestplazierten des 2. Wahlgangs statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Wahlen für die Kooptierten können, unter Beachtung der Mindestquotierung, in jeweils einem Wahlgang erledigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Alle Kandidat*innen erhalten in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen die Möglichkeit zur mündlichen Vorstellung in bis zu drei Minuten. <sup>2</sup>Im Anschluss an die Vorstellung sind jeweils bis zu zwei mindestquotierte Fragen an die Kandidat*innen möglich. <sup>3</sup>Zu deren Beantwortung stehen bis zu zwei Minuten zur Verfügung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§3 Auswertung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Abstimmung ist unmittelbar nach Schließung des Wahlganges durch die Wahlleitung auszuzählen und bekanntzugeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bei der Auszählung sind festzustellen:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Zahl der abgegebenen Stimmen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Zahl der auf die Bewerber*innen entfallenen Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen (sofern jeweils vorgesehen).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§4 Schlussbestimmung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Amtszeit des neuen Sprecher*innenteams sowie der Kooptierten beginnt unmittelbar mit Abschluss und Annahme der Wahl.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Sitzungsleitung bleibt bis zum Ende der Sitzung unverändert, sofern das neue Sprecher*innenteam nichts Gegenteiliges beschließt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Hinweise:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die wahlberechtigten Mitglieder müssen die Verfügbarkeit ihrer Zugangsdaten für das grüne Netz selbst sicherstellen. Weitere Hilfe zur Durchführung der Stimmabgabe und in Bezug auf das Abstimmungsverfahren kann hier abgerufen werden (Anmeldung im grünen Netz erforderlich):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="https://wolke.netzbegruenung.de/f/43209380">https://wolke.netzbegruenung.de/f/43209380</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Ausnahmefall findet die Abstimmung mittels dem in Zoom integrierten Umfragetool statt. Hierzu werden alle Wahlberechtigten in einer Breakout Session versammelt, um die Stimmabgabe auf diesen Personenkreis zu begrenzen. Weitere Informationen zu diesem Verfahren können hier abgerufen werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="https://support.zoom.us/hc/de/articles/213756303-Meeting-Umfragen">https://support.zoom.us/hc/de/articles/213756303-Meeting-Umfragen</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei steht die Umfragefunktion nur Moderator*innen zur Verfügung. Wer die Umfrage erstellt, kann nicht selbst an dieser teilnehmen. Daher wird der Host, sofern wahlberechtigt, mit einem weiteren Account anwesend sein. Es ist darauf zu achten, dass Co-Moderator*innen und alternative Hosts ebenfalls nicht abstimmen können. Diese Rollen sind daher vor der Wahl zurückzunehmen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um Klarheit über den Ablauf der Wahl zu schaffen, wird vorliegende Wahlordnung als Beschlussvorlage eingebracht.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 04 Feb 2022 11:53:01 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>KF1: Dr. Martina Fischer</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/dr-martina-fischer-47674</link>
                        <author>Dr. Martina Fischer</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/dr-martina-fischer-47674</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Bewerbung in PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/bagfrieden-02-2022/dr-martina-fischer-47674/embeddedpdf?file=%2Fbagfrieden-02-2022%2Fdr-martina-fischer-47674%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18222"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 04 Feb 2022 09:41:16 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>G1NEU: Entwurf einer Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales</title>
                        <link>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/motion/45148</link>
                        <author>Daniel Hecken</author>
                        <guid>https://bagfrieden-02-2022.antragsgruen.de/bagfrieden-02-2022/motion/45148</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;Die BAG nimmt den vorliegenden Entwurf einer Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales, mit den eingebrachten Änderungsanträgen (sofern zutreffend), zur Kenntnis. Das Sprecher*innenteam wird beauftragt, zur nächsten regulären Tagung eine beschlussfertige Version als Beschlussvorlage einzubringen.&quot;<br><br>
Ende Antragstext, Beginn Entwurf GO</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1</sup>Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien in den Themenbereichen Außenpolitik, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Sicherheits- und Friedenspolitik sowie zivile Krisenprävention und Abrüstung zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. <sup>2</sup>Sie leistet damit einen Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei, erschließt Fachwissen, leistet Netzwerkarbeit bei Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen und wirkt auch bei der Ansprache von Zielgruppen mit. <sup>3</sup>Die Arbeitsgrundlage und ihr Arbeitsrahmen ergeben sich aus § 18 der Satzung des Bundesverbandes sowie dem Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BAG-Statut); das Bundesfrauenstatut findet, mit Ausnahme § 1 Absatz 2 und soweit nichts anderes geregelt ist, ebenso wie das Statut für eine vielfältige Partei in der BAG Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Vielfalt ist ein Querschnittsthema für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die BAG und ihre Mitglieder setzen es sich zum Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt auch in der BAG beitragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer BAG abbilden. <sup>2</sup>Die angemessene Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen ist unser Ziel.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Wir setzen es uns zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische und antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht diskriminierend wirken. <sup>2</sup>Die Mitglieder der BAG setzen sich gemeinschaftlich für diese Ziele ein und arbeiten auch in ihren entsendenden Gremien daran mit, um die Vielfalt in der BAG zu erhöhen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Grundsätzlich sind in der BAG mindestens die Hälfte der Ämter, Plätze, Funktionen und Delegationen mit Frauen zu besetzen. <sup>2</sup>Für Plätze, die Frauen vorbehalten sind, können als Ersatz nur Frauen gewählt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Bei Einladungen und Referent*innen zu Veranstaltungen berücksichtigt die BAG, dass die eingeladenen Personen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. <sup>2</sup>Darüber hinaus sind die Veranstaltungen grundsätzlich barrierefrei zu gestalten sowie Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen. <sup>3</sup>Sie orientieren sich am Inklusionsleitfaden von Bündnis 90/Die Grünen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Mitglieder der BAG und Stimmrecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder bilden die BAG. <sup>2</sup>Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Sprecher*innenteams sowie der Kooptierten, die Entgegennahme der Berichte des Sprecher*innenteams, die Einbringung von Anträgen und Beschlussvorlagen sowie deren Beschlussfassung, die Beschlussfassung über die Änderung dieser Geschäftsordnung, die Beschlussfassung über die Auflösung der BAG sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung des Bundesverbandes, dem BAG-Statut oder dieser Geschäftsordnung ergeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die stimmberechtigten Mitglieder der BAG setzen sich gemäß § 5 BAG-Statut wie folgt zusammen:
<ol><li>bis zu 32 Delegierte der Landesverbände (2 pro Landesverband),</li><li>ein vom Bundesvorstand benanntes Bundesvorstandsmitglied,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Bundestagsfraktion,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der Europaparlamentsfraktion,</li><li>ein von ihr zu benennendes Mitglied der GRÜNEN JUGEND,</li><li>bis zu 16 Delegierte der Landtagsfraktionen (1 pro Landesverband),</li><li>jeweils ein Mitglied einer themenverwandten BAG, mit der eine einvernehmliche Kooperationsvereinbarung besteht,</li><li>bis zu sechs kooptierte Mitglieder (davon 2 stellvertretende Sprecher*innen),</li><li>dem Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Für die zeitgerechte Meldung der stimmberechtigten Mitglieder an den Bundesverband sind die entsendenden Gremien und Organe verantwortlich. <sup>2</sup>Es zählt die zum Beginn der jeweiligen Tagung durch den Bundesverband dem Sprecher*innenteam bereitgestellte Liste.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) der Landesverbände erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Ist eine Person zur gleichen Zeit von verschiedenen Gremien delegiert, oder in unterschiedlichen Rollen Teil der BAG, so besitzt sie nur einfaches Stimmrecht. <sup>2</sup>Zu Beginn der Tagung müssen Mehrfach-Delegierte dem Sprecher*innenteam mitteilen, in welcher Rolle sie von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, um die entsprechende Berücksichtigung von Ersatzdelegierten zu ermöglichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG geben keine öffentlichen Erklärungen in Bezug auf die BAG ab. <sup>2</sup>Lediglich das Sprecher*innenteam kann auf der Grundlage der Beschlüsse der BAG nach vorhergehender Absprache mit dem Bundesvorstand für die BAG öffentliche Erklärungen abgeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Gäste haben, sofern die BAG aus begründetem Anlass nichts anderes mit einer zwei-drittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschließt, grundsätzlich ein Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. <sup>2</sup>Sie können sowohl als Kooptierte als auch in das Sprecher*innenteam gewählt werden, sofern sie für letzteres die Voraussetzungen gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 erfüllen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Sprecher*innenteam</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Aufgaben und Pflichten des gleichberechtigten Sprecher*innenteams ergeben sich aus § 7 des BAG-Statuts und umfassen
<ol><li>die Koordination der Arbeit der BAG,</li><li>die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Tagungen,</li><li>die Ausführung der Beschlüsse der BAG,</li><li>die Vertretung der BAG gegenüber anderen Parteigremien,</li><li>die jährliche Erstellung einer Arbeitsplanung und eines Rechenschaftsberichtes und ihre Bekanntgabe gegenüber der BAG, dem Bundesvorstand und den anderen BAGen,</li><li>die mindestens einmal jährliche Berichterstattung über die Finanzen der BAG.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Ergänzend haben sie die Pflege von Onlineauftritten (z.B. Internetseite) sowie vorhandener Kommunikationswege (z.B. E-Mail Verteiler) sicherzustellen und, sofern etabliert, die Arbeitsgemeinschaften der BAG zu beaufsichtigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Das ehrenamtliche Sprecher*innenteam besteht aus zwei Sprecher*innen sowie zwei stellvertretenden Sprecher*innen. <sup>2</sup>Mit ihrer Wahl sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich in die BAG kooptiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die Sprecher*innen und Stellvertreter*innen werden gem. § 7 Absatz 2 und 3 von der BAG mindestquotiert für die Dauer von zwei Jahren, gewählt. <sup>2</sup>Mitglieder des Sprecher*innenteams können nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein; mit der Mitgliedschaft in der Partei endet auch die Mitgliedschaft im Sprecher*innenteam. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Scheidet ein Mitglied des Sprecher*innenteams vorzeitig aus, ist durch das verbleibende Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl anzusetzen. <sup>2</sup>Formal rückt beim Ausscheiden eine*r Sprecher*in ein*e Stellvertreter*in unter Berücksichtigung der Mindestquotierung auf den freigewordenen Platz auf. <sup>3</sup>Für den dann frei gewordenen Platz erfolgt die Wahl nur für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Kooptierte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die Kooptierten werden gem. § 7 von der BAG mindestquotiert und ohne Stellvertreter*innen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Die Kooptierten müssen nicht Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein, dürfen jedoch auch keiner anderen Partei angehören; mit dem Beginn der Mitgliedschaft in einer anderen Partei endet auch das Mandat als Kooptierte*r. <sup>3</sup>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eine*r Kooptierten durch die BAG ist zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Scheidet ein*e Kooptierte*r vorzeitig aus, ist durch das Sprecher*innenteam bei nächster Gelegenheit eine Wahl anzusetzen. <sup>2</sup>Für den frei gewordenen Platz erfolgt die Wahl nur für den Rest der zweijährigen Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitglieds.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 sind die stellvertretenden Sprecher*innen zugleich Kooptierte. <sup>2</sup>Für sie gilt das Wahlverfahren gemäß § 7 Absatz 3 und 4.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Tagungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG tagt in der Regel drei- bis viermal öffentlich, mindestens aber zweimal pro Jahr. <sup>2</sup>Weitere Tagungen erfolgen auf Beschluss des Sprecher*innenteams, auf Verlangen von mindestens sechs stimmberechtigten BAG Mitgliedern aus mindestens sechs Landesverbänden oder nach Aufforderung durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. <sup>3</sup>Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Öffentlichkeit, etwa auf Parteiöffentlichkeit, kann von der BAG beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Tagungen werden durch das Sprecher*innenteam mit einer Frist von vier Wochen über den E-Mailverteiler der BAG und unter Angabe eines Tagesordnungsvorschlags einberufen. <sup>2</sup>Der Termin ist darüber hinaus mit gleicher Frist auf der BAG Internetseite bekanntzugeben. <sup>3</sup>Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Tagung beim Sprecher*innenteam in Textform eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. <sup>4</sup>Über Anträge zur Tagesordnung entscheidet die BAG mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>5</sup>Anträge, die eine Änderung dieser Geschäftsordnung, die Abwahl des Sprecher*innenteams oder seiner Mitglieder oder die Abwahl eines kooptierten Mitglieds zum Gegenstand haben, sind mit der Einladung zu versenden und bedürfen zur Annahme einer zwei-drittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. <sup>6</sup>Änderungsanträge zu vorgeschlagenen Geschäftsordnungsänderungen müssen dem Sprecher*innenteam wenigstens zwei Wochen vor der Tagung in Textform zugehen und sind von diesem unverzüglich den stimmberechtigten Mitgliedern zuzusenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die Tagungen der BAG finden nach Wahl des Sprecher*innenteams entweder in persönlicher Anwesenheit, als rein elektronische Konferenz oder als hybride Veranstaltung statt. <sup>2</sup>Die BAG ist beschlussfähig, wenn die Einladungsfrist zur Tagung eingehalten wurde und solange mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die Tagung wird durch die Sprecher*innen geleitet, die stellvertretenden Sprecher*innen führen das Protokoll. <sup>2</sup>Das Protokoll sowie alle Beschlüsse sind durch das Sprecher*innenteam im Anschluss allen stimmberechtigten Mitgliedern sowie dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeitnah per E-Mail zuzusenden. <sup>3</sup>Bei Beschlüssen muss ersichtlich sein, wie viele Landesverbände bei der Beschlussfassung vertreten waren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Es werden quotierte Redelisten in der Reihenfolge der Wortmeldungen geführt. <sup>2</sup>Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, ist die Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgeführt werden soll.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><sup>1</sup>Die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen wird im Voraus zeitlich und gegebenenfalls in Anzahl der pro und contra Beiträge ausgeglichen begrenzt. <sup>2</sup>Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache beendet, unabhängig von den vorhandenen Wortmeldungen. Eine Verlängerung kann auf Antrag durch die Mitglieder beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Wahlverfahren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG wählt zur Durchführung von Personenwahlen eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in mit einfacher Mehrheit. <sup>2</sup>Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die Wahlen der Sprecher*innen und der stellvertretenden Sprecher*innen sind geheim. <sup>2</sup>Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>2</sup>Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. <sup>3</sup>Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit zwischen den beiden Bestplazierten des 2. Wahlgangs statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><sup>1</sup>Wahlen für die Kooptierten können in einem Wahlgang erledigt werden. <sup>2</sup>Zur besseren Vertretung von Minderheiten kann dabei das Stimmrecht so geregelt werden, dass die Stimmzahl auf zwei Drittel der in einem Wahlgang zu wählenden Bewerber*innen beschränkt wird; bei einem derartigen Wahlverfahren ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die digitale Wahl ohne Schlussabstimmung per Briefwahl ist zulässig, da die BAG kein Parteiorgan im Sinne §12 der Satzung von BÜNSNIS 90/DIE GRÜNEN ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><sup>1</sup>Alle Kandidat*innen erhalten in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen die Möglichkeit zur mündlichen Vorstellung in bis zu drei Minuten. <sup>2</sup>Im Anschluss an die Vorstellung sind jeweils bis zu drei Fragen an die Kandidat*innen möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Für rein digitale oder hybride Tagungen, bei denen Personenwahlen erforderlich sind, gibt sich die BAG eine Wahlordnung, die durch das Sprecher*innenteam als Antrag fristgerecht einzubringen und durch die BAG zu beschließen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Beschlüsse und Abstimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Beschlussvorlagen sind von den Antragsteller*innen so rechtzeitig an das Sprecher*innenteam zu versenden, dass dieses die Vorlagen spätestens zwei Wochen vor der Tagung in geeigneter Weise der BAG bekanntgeben kann. <sup>2</sup>Änderungsanträge zu Beschlussvorlagen sind spätestens eine Woche vor der Tagung in geeigneter Weise einzureichen. <sup>3</sup>Sofern verwendet, ist die fristgerechte Einstellung bei Antragsgrün ausreichend. <sup>4</sup>Können diese Fristen in dringenden Fällen nicht eingehalten werden, sind Dringlichkeitsanträge jederzeit möglich. <sup>5</sup>Die BAG entscheidet mit absoluter Mehrheit über das weitere Verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Beschlüsse sind innerhalb von zwei Wochen nach der Tagung über den E-Mailverteiler der BAG zu verteilen und auf der Internetseite der BAG zu veröffentlichen, sowie den betroffenen Gremien zugänglich zu machen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. <sup>2</sup>Minderheitenvoten sind dem Protokoll beizufügen. <sup>3</sup>Rückholanträge bedürfen einer zwei-drittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Die BAG verfügt im Rahmen des Haushalts der Bundespartei über ein eigenes, jährliches Finanzbudget zur Erfüllung ihrer Aufgaben. <sup>2</sup>Das Sprecher*innenteam verwaltet das Budget im Rahmen der Beschlüsse der BAG und ist gegenüber der BAG gem. § 3 Absatz 2 Rechenschaft schuldig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der BAG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Aus dem BAG-Budget werden die Tagungskosten der BAG (z.B. angemessene Aufwandsentschädigungen für Referent*innen, Reise- und Übernachtungskosten der BAG-Sprecher*innen und im Auftrag der BAG reisender Mitglieder) sowie Kosten der digitalen Kommunikation (z.B. Internetseite, E-Mailverteiler, Softwarelizenzen) bestritten. <sup>2</sup>Kosten für Kooptierte werden erstattet, sofern der Haushalt der BAG das zulässt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Arbeitsgemeinschaften</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><sup>1</sup>Zur Unterstützung der programmatischen und inhaltlichen Arbeit der BAG können, in Absprache mit dem Sprecher*innenteam, Arbeitsgemeinschaften (AGen) mit Schwerpunktthemen im Aufgabenbereich der BAG gebildet werden. <sup>2</sup>Durch die Bündelung von themenspezifischer Expertise und Interessen sowie die Einbindung externer Expert*innen, sollen sie ausgeglichene Positionen entwickeln und Beschlussvorlagen vorbereiten, die der Vielfalt der stimmberechtigten Mitglieder der BAG Rechnung tragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><sup>1</sup>Die Mitglieder der BAG können die Gründung einer AG jederzeit vorschlagen und sprechen die Einrichtung mit dem Sprecher*innenteam ab. <sup>2</sup>Die AGen stehen grundsätzlich allen Interessierten offen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><sup>1</sup>Die AGen werden von jeweils zwei Personen aus dem Kreis der BAG koordiniert. <sup>2</sup>Sie werden in Absprache mit dem Sprecher*innenteam benannt und nicht durch die BAG gewählt. <sup>3</sup>Sie üben damit auch keine Sprecher*innenfunktion aus, sondern handeln ausschließlich in Absprache mit dem gewählten Sprecher*innenteam der BAG.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><sup>1</sup>Die AGen dienen der internen Unterstützung der BAG und haben keinen Auftrag zur Kommunikation über die BAG hinaus, mit Ausnahme von Terminabsprachen für externe Expert*innen. <sup>2</sup>Den Koordinator*innen der AGen wird ein E-Mailverteiler bereitgestellt, der durch diese selbst zu administrieren sowie zu moderieren und nur für interne Zwecke zu verwenden ist. <sup>3</sup>Für die Verteilerkommunikation der AGen ist die Kommunikationsstrategie der BAG bindend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Datenschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jede*r, der mit personenbezogenen Daten Umgang hat (z.B. Sprecher*innenteam und ggf. Koordinator*innen der AGen), muss bei der Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit Kenntnisse über die Grundzüge des Datenschutzes und die spezifischen Regelungen erwerben und anschließend schriftlich eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Jede Person darf nur solche Daten verarbeiten, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung erforderlich sind (Berechtigungskonzept).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Um die Vorschriften der DS-GVO zu realisieren, muss im Rahmen der Weisungsgebundenheit jede Person alle organisatorischen Maßnahmen beachten, die in Form von Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert sind. Sie muss sich regelmäßig über Neuerungen in diesem Bereich informieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Weiterhin hat jede Person die Pflicht, in Fragen des Datenschutzes mit der*m betriebliche*n Datenschutzbeauftragte*n zusammenzuarbeiten und sie/ihn über Probleme in Zusammenhang mit dem Datenschutz zu unterrichten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Jede Person muss über das Ende ihrer/seiner Aufgabe in der BAG hinaus die Vertraulichkeit wahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Geschäftsordnung der BAG Frieden &amp; Internationales von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tritt am Tag ihrer Beschlussfassung vorläufig in Kraft und ist dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussfassung vorzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Vorhandene Beschlüsse der BAG verlieren mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung, sofern sie inhaltlich betroffen sind oder dieser widersprechen, ihre Gültigkeit in Gänze.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vorliegende Geschäftsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden &amp; Internationales wurde durch ihre Mitglieder auf der Tagung vom XX.XX.2022 angenommen. Sie wurde weitergehend nach Vorlage in der hiesigen Form und unverändert durch den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am XX.XX.2022 beschlossen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gem. BAG-Satut können sich die Bundesarbeitsgemeinschaften Geschäftsordnungen für ihre Tagungen geben, die vom Bundesvorstand beschlossen werden. Auf dieser Basis wird der vorliegende Entwurf einer Geschäftsordnung für die BAG für die Weiterentwicklung zur nächsten Tagung eingebracht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese bündelt die unterschiedlichen Bestimmungen im Regelungsbereich der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ergänzender Statuten und Regelungen. Dabei werden deren Anwendung auf die BAG Frieden &amp; Internationales übertragen, da sich dies nicht in allen Punkten zwangläufig aus dem BAG Statut ergibt, sowie durch die vorhande Beschlusslage der BAG ergänzt. Sie bietet dem Sprecher*innenteam, als auch den Mitgliedern der BAG, Handlungssicherheit und kann Ausgangspunkt für weitere ergänzende Regelungen sein, sofern erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die BAG Frieden &amp; Internationales folgt damit auch anderen BAGen, die sich entsprechende Geschäftsordnungen gegeben haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der vorliegende Entwurf wurde im Sprecher*innenteam mitgeprüft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Bezüge:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grüne Regeln (Satzung, Frauenstatut, Vielfaltsstatut), Stand vom 05.07.2021; <a href="https://cms">https://cms</a><a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf">.gruene.de/uploads/documents/210705-Satzung-Bundesverband-mit-verlinktem-Inhaltsverzeichnis-2.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aktualisiert 15. - 17. November 2019; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/BAG-Statut.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geschäftsordnung der Bundesversammlungen, aktualisiert 20. - 22. November 2015; <a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/20170306_Geschaeftsordnung_BDK_neu.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Datenschutzhandbuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; <a href="https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%20Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907">https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Service%20%26%20Orga/Datenschutz&amp;fileid=26647907</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Feb 2022 20:48:54 +0100</pubDate>
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